'ePA für alle' (elektronische Patientenakte), kurz 'ePA'
In aller "Kürze" (am 1.10.2025) ...
Auch wenn ab heute die Nutzung der ePA für medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Praxen verpflichtend ist,
- niicht alle Einrichtungen können die ePA nutzen
- sehr wenige bis keine Inhalte sind derzeit in der ePA gespeichert
→ nehmen Sie WIE BISHER alle notwendigen Unterlagen/Befunde (Medikamentenplan, Vorbefunde (z.B Labor), ...) in die Einrichtungen mit!!!
In aller "Kürze" (am 8.9.2025) ...
'ePA' = 'ePA für alle'
Wenn Sie nicht widersprochen haben
- hat Ihre Krankenkasse eine 'ePA' für Sie angelegt
- werden alle eRezept-Verordnungen automatisch in die 'ePA' eingespielt
- werden Abrechnungsdaten (Diagnosen, Leistungen) durch Ihre Krankenkasse automatisch in die 'ePA' eingespielt
- können Arztpraxen auf Ihre 'ePA' zugreifen, wenn die Praxis dazu berechtigt ist und Ihre 'ePA' technisch erreichbar ist
- können Arztpraxen Befunde/Berichte manuell in die 'ePA' speichern bzw. aus ihr in die Praxiskartei übernehmen
- können Sie über die App Ihrer Krankenkasse Einstellungen in der 'ePA' anpassen (z.B. Änderung der Zugriffsberichtigungen für Praxen; einzelnen o.g. Funktionen widersprechen, ...)
- können Sie über die App Ihrer Krankenkasse Dokumente einspielen bzw. vorhandene ansehen bzw. löschen
Alltag
- die wenigsten Praxen nutzen derzeit die 'ePA', Krankenhäuser usw. noch weniger bzw. noch gar nicht
- mindestens wöchentlich sind Teile der 'ePA' für uns in der Praxis technisch nicht zugänglich
- in unserer Praxis funktioniert keine 'ePA'-Funktionalität automatisch
- ich denke an den 3 Punkten wird sich am 1.10.25 nichts Gravierendes ändern, auch wenn dann die Nutzung für die Praxen verpflichtend sein soll
Zusammenfassend ist nach unserer Erfahrung die von offiziellen Stellen suggerierte und dadurch in vielen Köpfen der Bevölkerung vorherrschende Ansicht einer funktionierenden, Zeit und Aufwand sparenden und die Versorgung verbessernden Digitalisierung im Gesundheitswesen noch nicht im Alltag angekommen und steckt in den Anfängen bzw. Kinderschuhen ("lernt Krabbeln und das aufrechte Stehen").
Wir sind weder inhaltlich noch zeitlich dazu in der Lage, Ihnen Hinweise zur Nutzung der 'ePA' bzw. der entsprechenden App Ihrer Krankenkasse zu geben. Bitte sehen Sie von Fragen in der Praxis ab, die technische, rechtliche, datenschutzrelevante oder andere nichtmedizinische Inhalte betreffen. Wenden Sie sich bitte mit diesen Fragen an Ihre Krankenkasse. Für weitere Informationen und Erläuterungen unserer Praxis zur 'ePA für alle' bitte hier klicken