'ePA für alle' - elektronische Patientenakte


14.2.2025: Auf dieser Seite versuche ich, Ihnen Informationen zur 'ePA für alle' zur Verfügung zu stellen und zu erläutern. Da SIE als Versicherter/Patient künftig Eigentümer der 'ePA für alle' sind müssen SIE entscheiden, ob Ihre Krankenkasse diese 'ePA für alle' für SIE führen soll oder nicht und welche IHRER Daten in IHRER 'ePA für alle' gespeichert werden sollen. Ich habe die aus meiner Sicht wichtigsten Informationen im Folgenden zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Die Seite/der Text ist leider recht lang - sollten Sie aber unsicher hinsichtlich der o.g. anstehenden Entscheidung sein, empfehle ich Ihnen sich die Zeit zum Lesen zu nehmen.  Das Sammeln und Schreiben dieser Seite hat einen hohen zeitlichen Aufwand gefordert, den ich aufgebracht habe, um Ihre wahrscheinlich häufigsten Fragen an DIESER Stelle zu beantworten und NICHT in der Sprechstunde. Am Ende der Seite habe ich versucht, das aus meiner Sicht Wichtigste zur 'ePA für alle' und das Vorgehen in meiner Praxis darzustellen. 
Entscheidungen können nur aufgrund von Informationen getroffen werden. Die mediale Kampagne des Gesundheitsministeriums und anderer Institutionen für die 'ePA für alle' kann meines Erachtens mit 3-Minuten-Interviews, Plakaten und Werbeanzeigen nicht die Komplexität darstellen, die erforderlich wäre. Aufgrund der Komplexität, aber auch der Wichtigkeit des Themas ist eine sinnvolle Information meines Erachtens nicht mit 3-5 Sätzen möglich, deshalb sind die hier zusammengestellten Informationen sicher sehr lang und ausführlich. Aber auch sie können nicht vollständig sein und spiegeln nur meinen derzeitigen Kenntnisstand wider. Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihre Krankenkasse eine 'ePA für alle' für Sie anlegt bzw. diese wieder gelöscht werden soll, müssen Sie bei der Krankenkasse widersprechen.

Bitte wenden Sie sich für Fragen
1) wie Sie der 'ePA für alle' komplett oder in Teilen widersprechen können und
2) wie Sie die 'ePA für alle' handhaben können
ausschließlich an Ihre Krankenkasse und sehen Sie von diesbezüglichen Fragen in der Praxis ab. 

'ePA für alle' - Was ist das?

Ein von Ihrer Krankenkasse eingerichteter, für Sie kostenfreier, digitaler Speicherplatz auf Servern von privatwirtschaftlichen Rechenzentren, in dem alle möglichen medizinischen Informationen, die Sie betreffen, gespeichert werden. Stellen Sie sich vor, Sie haben zu Hause einen Ordner, in dem Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden medizinischen Dokumente abheften (Arztberichte, Krankenhausberichte, Laborbefunde, ....). Vielleicht heften Sie dann auch noch alle Quitungen aus der Apotheke für Ihre Medikamente mit in den Hefter. Solch einen Ordner legt Ihre Krankenkasse für Sie elektronisch/digital an ('ePA für alle'). Dieser Ordner/Speicher existiert zusätzlich zu den Krankenakten in Arztpraxen und Krankenhäusern, wie auch Ihr herkömmlicher Ordner zu Hause zusätzlich zu den Krankenakten existiert. 

Was ist das Ziel der 'ePA für alle'?

Die 'ePA für alle' soll eine möglichst vollständige digitale Sammlung aller medizinischen Informationen zu einem Patienten/Versicherten an einem Ort sein. 

Unterschied 'ePA für alle' und 'ePA'?

Schon seit 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Ihnen als Versicherten eine ePA anzulegen - wenn Sie es wünschten (opt-in = die freie Option/Möglichkeit 'ein'zusteigen). Der Wunsch bestand aber nur bei einem sehr kleinen, niedrig einstelligen Prozentsatz der Versicherten. Diese Patientenakte wurde bisher allgemein 'ePA' bezeichnet.
Der Gesundheitsminister hat ein großes Interesse daran, dass es für so viele Patienten wie möglich eine elektronische Patientenakte gibt. Deshalb wurde das Gesetz geändert. Jetzt erhalten Sie, wie alle gesetzlich Versicherten (auch Kinder), automatisch eine elektronische Patientenakte - wenn Sie nicht widersprechen (opt-out = die freie Option/Möglichkeit 'aus'zusteigen). Ich denke, um nicht durcheinander zukommen und aktuell eine relativ klare Kommunikation zu ermöglichen, wurde/wird diese Patientenakte 'ePA für alle' genannt. 
Im folgenden Text werde ich trotzdem nur die Abkürzung 'ePA' verwenden, da es einfacher und übersichtlicher lesbar ist. Auch im allgemeinen Sprachgebrauch wird überwiegend nur der Begriff 'ePA' genutzt und mittelfristig wird die 'ePA für alle' auch nur noch 'ePA' genannt werden. 

Wann wird es die 'ePA' geben?

Noch bis Anfang 2025 haben Gesundheitsminister/-ministerium und andere Institutionen den folgende Zeitplan als realistisch bezeichnet:
- 15.1.25: Technisches Anlegen der 'ePA' durch Krankenkassen und deren Dienstleister. Beginn in der Nutzung in Praxen und Apotheken in 2(3) Testregionen
- nach 4 Wochen: Auswertung der Testphase und Umsetzung von Verbesserungen
- nach nochmals 4 Wochen: Nutzung der 'ePA' in allen Praxen und Apotheken Deutschlands

Aktueller Stand: ~70Miliionen 'ePA' sind angelegt. Wegen Aufdecken von Sicherheitsmängeln der 'ePA' um den Jahreswechsel durch den CCC (Computer Chaos Club) Reduktion der Testpraxen/-apotheken in den Testregionen auf nur 200. Derzeit können wohl nur ca. 80% der Testpraxen auf die 'ePA' zugreifen. Die Testphase wird also verlängert, die Umsetzungsphase der Fehlerbehebung wird später beginnen und der Zugriff für alle Praxen/Apotheken/Krankenhäuser ist auf unbestimmte Zeit verschoben.  Automatische Befüllungen (Diagnosen, Leistungen, eRezepte) erfolgen wohl aber schon, wenn Sie nicht widersprochen haben. 

Das Kommunizieren und Festhalten an optimistisch-naiven Zielen durch Ministerium/Minister und betreibenden Institutionen stärken das Vertrauen von Anwendern/Ärzten nicht! 

Welche Informationen sind in der 'ePA' enthalten?

Je mehr Daten in der 'ePA' sind, je vollständiger die 'ePA' ist, desto verlässlicher kann sie in Praxen, Krankenhäusern, Notaufnahmen usw. genutzt werden. Dadurch kann sich die Behandlungsqualität verbessern. 
Mit Beginn der 'ePA' 2025 sind nach meinem Kenntnisstand zunächst folgende Informationen entalten:

  • alle ab 2025 als eRezept verordneten Medikamente (automatisch), ist nicht der Medikamentenplan
  • in Praxen ab 2025 erhobene Befunde (zB Bilder) und erstellte Arztberichte (Ziel ist automatisches Einstellen, wahrscheinlich ab 2025 erst manuelles Einstellen mit Extraaufwand in den Praxen) - Beginn unklar
  • Abrechnungsdaten, die den Krankenkassen vorliegen, zB Diagnosen, Leistungen (a.e. wohl automatisch)
  • Dokumente, die Sie als Patient in die 'ePA ' einstellen/hochladen (manuell)

Dem Einstellen aller oder einzelner o.g. Informationen können Sie widersprechen, auch wenn die 'ePA' für Sie angelegt wurde. Hinsichtlich Widerspruch siehe oben
Zukünftig sollen weitere Informationen, teils automatisch, in die 'ePA' gespeichert werden, zB ein Medikationsplan, ein Notfalldatensatz, Impfungen, ... - diese Informationen finden sich mit Beginn 2025 aber noch nicht in der Akte (auch wenn dies in der Informationskampagne des Gesundheitsministeriums teilweise anders klingt)! 

Wer kann den Inhalt der 'ePA' einsehen und wer nicht?

 Nach den getzlichen und technischen Vorgaben sollen aktuell Einsicht haben: 

  • Sie als Versicherter/Patient = Eigentümer der Akte (vergleiche oben der herkömmliche Papier-Ordner)
  • alle an der aktuellen medizinischen Betreuung beteiligten Institutionen (das dürften zu Beginn 2025 zunächst die Sie behandelnden Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sein). Das Einlesen der Chipkarte gilt als Beweis der aktuellen Betreuung/Behandlung und ermöglicht Arztpraxen den Zugriff auf die 'ePA' für 90 Tage.

Als Eigentümer der ePA (des Ordners) haben Sie immer die Möglichkeit, einzelnen Ärzten, Praxen, Krankenhäusern usw. den Zugriff zu verwehren. Die Vorgehensweise diesbezüglich muss Ihnen Ihre Krankenkasse erläutern. 

Wann Pflegedienste, -heime, Physio-, Ergotherapien und weitere Institutionen dazukommen ist mir aktuell nicht bekannt. Auch die Handhabung bei Patienten mit Betreuer sind meines Wissens noch unklar. 

Ausdrücklich keinen inhaltlichen Zugriff soll nach den getzlichen und technischen Vorgaben Ihre Krankenkasse haben. 

Nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben soll es perspektivisch möglich sein, aus der 'ePA' pseudonymisierte (vgl. anonymisierte) Informationen Forschungseinrichtungen und Firmen zur Verfügung zu stellen, perspektivisch wohl auch europaweit. Dies ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht ab Beginn 2025 vorgesehen/möglich. 

Die genannten Zugriffseinschränkungen setzen natürlich einen extrem sicher und stark funktionierenden Datenschutz voraus. Diesbezüglich ist sicher jedem bewusst, dass es keinen 100%igen Schutz gibt und man sich auf bestmögliche Umsetzung durch die Anbieter verlassen muss - oder auch nicht. 
Sowohl auf Ihren Ordner zu Hause als auch auf Ihre "herkömmlichen" Krankenakten in Praxen und Krankenhäusern kann natürlich auch jetzt schon unberechtigterweise zugegriffen werden (zB Einbruch, "Verlieren", Gelegenheit macht Diebe, ...). Der Unterschied zur 'ePA' ist, dass es sich um einen oder einige Einzelfälle handeln würde. Bei unberechtigtem Zugriff auf die 'ePA' wären Hacker aber wahrscheinlich in der Lage, millionenfach Gesundheitsdaten von Patienten zu erbeuten. 

Wie kann ich als Patient den Inhalt der 'ePA' einsehen und die 'ePA' bearbeiten?

Aktuell besteht die Möglichkeit nur mit einer von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellten App für Smartphones (wohl auch Tablets). Künftig soll es auch die Möglichkeit des Zugriffes über PC/Laptop geben, dies ist ab 2025 aber noch nicht möglich. Für Versicherte/Patienten ohne Smartphone/Tablet oder PC/Laptop sollen die Krankenkassen Zugriffe auf die 'ePA' ermöglichen. Wie, wann, wo (zB für gehbehinderte/bettlägrige Menschen) diese Zugriffsmöglichkeiten erfolgen sollen ist mir nicht bekannt.  

Welche Bedeutung hat die 'ePA'?

Hier muss man verschiedene Beteiligte an der 'ePA' betrachten: 1) Sie als Patient/Versicherter/Eigentümer, 2) alle Sie behandelnden Ärzte, 3) die Wissenschaft/Forschung/Firmen und 4) die Krankenkassen. 

  1. Sie haben die Möglichkeit, alle (viele) medizinische Dokumente digital an einem Ort zu sammeln/speichern. Dies kann zu einer besseren Behandlungsqualität führen. 
  2. Es kann künftig ein Sie behandelnder Arzt in der 'ePA' relevante Vorbefunde zur aktuellen Behandlung einsehen und nutzen und Sie so unter Umständen besser und schneller behandeln. Dieser Vorteil ergibt sich aber nur, wenn die Daten/Informationen strukturiert/systematisch in der 'ePA' vorliegen und technisch störungsfrei und schnell verfügbar sind. Wenn für Sie eine 'ePA' angelegt ist, ist jeder behandelnde Arzt verpflichtet nachzuschauen, ob für die Behandlung relevante Befunde vorhanden sind. 
  3. Aus strukturiert vorliegenden medizinischen Informationen von millionen Menschen können wahrscheinlich künftig Wissenschaft und Forschung neue Erkenntnisse, Gesetzmäßigkeiten ableiten und so für medizinischen Fortschritt und bessere Behandlungen sorgen. Wofür Firmen diese Informationen nutzen können, hängt sicher vom Ziel und der Art der Firma ab und ist ein sehr weites Feld... Die Nutzung der Daten durch künstliche Intelligenz (Ki) könnte dann auch erfolgen, ohne dass Sie als Patient oder wir als Ärzte EInfluss darauf haben. 
  4. Krankenkassen dürfen nach jetzigem Stand keinen Zugriff auf die Befunde usw. haben. Sie können aber perspektivisch durch höhere Behandlungsqualität evtl. Mittel/Gelder einsparen. 

Die geschilderte, überwiegend positive Bedeutung für die Beteiligten sind nicht sofort ab Beginn 2025 spürbar/erlebbar, da erst entsprechend viele 'ePA's mit entsprechend vielen, sinnvollen und strukturierten Daten existieren müssen. 

Bedenken gegenüber der 'ePA'?

In der Informationskampagne des Gesundheitsministers und seinem Ministerium sowie den an der Umsetzung der 'ePA' beteiligten Behörden, Institutionen, Firmen und insbesondere Krankenkassen werden fast ausschließlich die Vorteile beleuchtet, kommuniziert und beworben. Dass ein solch großes "Jahrzehnteprojekt" auch Probleme und Risiken beinhalten kann wird nicht oder ausweichend dargestellt.

Die Erfahrungen in den Arztpraxen von bisherigen Teilprojekten der Digitalisierung im Gesundheitssystem zeigt, dass die Projekte nie reibungslos und immer mit teils erheblichen Störungen im Praxisalltag mit der "Brechstange" in die Praxen verpflichtend eingeführt wurden (Telematik Infrastruktur, kurz TI [= netzwerktechnische Grundvoraussetzung für die Digitalisierung = das sichere Internet für das Gesundheitssystem],eAU, eRezept). Deshalb bestehen in vielen Praxen Bedenken hinsichtlich der Einführung der 'ePA', neben auch rechtlichen und datensicherheitsbetreffenden Bedenken. 

Das unrealistische Festhalten des Ministeriums/Ministers und der beteiligten Institutionen am ursprünglichen Zeitplan und die Kommunikation diesbezüglich bestärkt die Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der 'ePA' und Glaubwürdigkeit der Aussagen.  

Weitere Bedenken bestehen hinsichtlich des Inhaltes und der Struktur der 'ePA'. In der aktuellen Form werden die Informationen überwiegend als sogenannte pdf-Dateien gespeichert (vergleichbar mit den Papierseiten Ihres herkömmlichen Ordners). Diese Dateien müssen dann (wie bei Ihrem Papierordner) manuell nach evtl. notwendigen Informationen durchsucht werden, da derzeit keine Volltext-Suche (Stichwort eingeben, alle Dokumente, die das Stichwort enthalten werden angezeigt) in der 'ePA' möglich ist. Die 'ePA' sieht zwar eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Systematisierung/Strukturieruung des Inhaltes vor. Um im Rahmen der ärztlichen Behandung schnell an wichtige Informationen zu kommen, muss die Systematik/Struktur aber von allen "Befüllern" der 'ePA' gleich genutzt werden. Informationen diesbezüglich sind mir bisher nicht bekannt, aktuell ich kann einen Befund zB in der Kategorie Befundbericht, Arztbrief, eArztbrief oder weiteren Kategorien in die 'ePA' speichern...

Ein großer ärztlicher Verband in Baden Württemberg (MEDI Verbund Baden Württemberg e.V.), der sich stark für die Belange für Patienten und Praxen einsetzt, hat die bei vielen Ärzten bestehenden Bedenken gut zusammengefasst, veröffentlicht und eine Aufklärungskampagne hinsichtlich der Bedenken bezüglich der 'ePA für alle' in der jetzigen Form begonnen. Im Folgenden habe ich aus meiner Sicht wichtige Inhalte aufgeführt und kommentiert:  

Liebe Patientinnen und Patienten,

Sie haben sicherlich schon erfahren, dass die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet werden soll, die auf Servern privater Firmen im Auftrag der Krankenkassen zentral gespeichert wird. Vielleicht haben Sie auch bereits Informationen von Ihrer Krankenkasse dazu erhalten. In der ePA sollen künftig alle bei Ihrer Behandlung anfallenden Daten, sei es in niedergelassenen Praxen, im Krankenhaus oder bei der Physiotherapie, gespeichert werden. Selbstverständlich befürworten wir eine sinnvolle und funktionierende Digitalisierung, wenn dadurch der Datenaustausch im Gesundheitswesen für alle Beteiligten verbessert wird. Wir haben aber noch erhebliche Bedenken gegen die Einführung zum aktuellen Zeitpunkt – aus folgenden Gründen: 

Gestörte Praxisabläufe: Nach den Erfahrungen mit den bisherigen Digitalisierungsprojekten (Konnektoren, Telematik, eRezept) kam es in unseren Praxen häufig zu Problemen, die den Praxisablauf erheblich behindert haben, die die Nerven des gesamten Praxisteams strapaziert und auch die hohen IT-Kosten verursacht haben und weiter verursachen werden. (Anm.: Bisher dauert es 40s, bis ich bei einem Patienten die 'ePA' aufgerufen habe, bei einem weiteren Aufruf am gleichen Tag sind es nur 20s - warten Sie 40s im Internet, bis sich eine aufgerufene Seite aufbaut? Die Praxissoftwarehersteller sollen jetzt im Oktober Zugriff auf Testversionen der 'ePA' erhalten, um Ihre System zu testen und zu prüfen, um dann ggf. im Nov./Dez Änderungen zu programmieren, die dann erneut getestet müssen und uns Arztpraxen spätestens zum 15.1.25 zur Verfügung gestellt werden müssen).

Kurze Testphase: Unsere Praxen wurden als Testlabore missbraucht und erst nach einer längeren Einführungsphase haben sich manche Probleme vermindert, aber leider nicht alle. Durch diese Verzögerungen ging wertvolle Behandlungszeit verloren in einer Zeit, in der wir sowieso schon an der Belastungsgrenze arbeiten. Die vorgesehene Testphase für die anstehende ePA von einem Monat ist absolut unrealistisch und nicht sachgerecht. (Anm.: ab 15.1.25 soll die 'ePA' in den Praxen von 2 Testregionen in Deutschland für einen(!) Monat getestet werden und nach diesem Monat dann deutschlandweit zum Einsatz kommen. In diesem Monat sollen auftretende Probleme (sowohl bei den Institutionen, die die  'ePA' technisch zur Verfügung stellen [alle getztlichen Krankenkassen mit Rechenzentren, behördliche und juristische Institutionen]  sowie bei allen Praxissoftwareherstellern, die den Zugriff auf die 'ePA' ermöglichen) erkannt und behoben werden - dieser Zeitraum ist frei von jeglicher Realität).

Beratung durch Praxen: Bei der Einführung der ePA werden wieder einmal die Praxen die Beratungen am Tresen durchführen müssen, da wir in der Regel die ersten Ansprechpartner für die Patientinnen und Patienten sind. Diese Zeit haben wir momentan alle nicht. (Anm.: darauf habe ich oben schon hingewiesen. Als Arztpraxen sind wir ebenfalls nur Anwender/Nutzer der 'ePA', so wie Sie als Patient. Die Anwendungsszenarien für uns als Praxis sind aber ganz andere als für Sie. Wir müssen sehr viel Zeit aufwenden, um unsere Anwendungsszenarien in die tägliche Arbeit zu integrieren - sowohl zeitlich, aber auch inhaltlich (wieviele verschiedene Krankenkassen gibt es?!) können wir uns nicht mit Fragen zu Ihren Anwendungsszenarien befassen - jede/r Sprechstunde/Praxisbetrieb würde kollabieren)

Ärztliche Schweigepflicht hat Priorität: Fragen des Datenschutzes sind noch nicht ausreichend geklärt. Es ist darüber hinaus recht leicht möglich, aus vielen anonymen Daten durch Zusammenführung die Anonymität aufzuheben. Wir wollen keine Haftung für die Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der ePA übernehmen. Für uns Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit den Gesundheitsdaten unserer Patientinnen und Patienten oberste Priorität. (Anm.: Bei der Kommunikation imit Ihnen m Sprechzimmer können SIe davon ausgehen, dass sämtliche Gesprächsinhalte und Befunde die Praxis nicht verlassen (ausgenommen Befund an überweisende oder mitbehandelnde Ärzte). Digitaler Datenschutz ist nie 100%, aber auch in anderen Bereichen nehmen wir ein gewisses Restrisiko in Kauf (Digitalisierung in Autos, Zügen, Flugzeugen, Einrichtungen der Infrastruktur, Banke,  ...). So wird es auch bei der 'ePA' werden und ist in anderen Lädern teils seit Jahrzehnten schon so. Sie als Eigentümer der 'ePA' können aber nicht nur komplett der 'ePA' widersprechen, sondern wohl auch der Nutzung verschiedener Teilbereiche (s. auch nächster Punkt) widersprechen. Aber selbst für technisch sehr Interessierte und Versierte sind die Strukturen der 'ePA' und Widerspruchsmöglichkeiten teilweise schwer zu verstehen und umzusetzen. Beispiele dafür sind die teils nur extrem aufwendig zu findenden und schwierig umsetzbaren 'Komplettwidersprüche' zur 'ePA' bei manchen Krankenkassen, die auch bei manchen Krankenkassen nur online möglich sind. Was SIE mit Ihren Befunden machen (in Ihrem Papierordner oder in der 'ePA') können/müssen SIE entscheiden. Ohne Widerspruch oder Einschränkung wird wohl alles freigeschaltet! Siehe auch nächster Punkt). 

Datensicherheit gefährdet: Der Datenzugriff in einem intransparenten europäischen Datenraum wird sehr schwer nachvollziehbar sein. Die Politik hat vorgesehen, dass nicht nur die an der Behandlung Beteiligten, sondern auch Forschungseinrichtungen oder Firmen auf die Daten zugreifen können. Die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten ist aus unserer Sicht nicht mehr gegeben. (Anm.: Wir Arztpraxen haben bezüglich Datenzugriff durch Dritte auf Ihre 'ePA' überhaupt keinen Einfluss. Sie als Eigentümer können den Zugriff wohl einschränken, siehe aber auch vorheriger Punkt).  

MEDI Verbund Baden Württemberg e.V.; Kommentar Dr. J. Volkmar

Zusammenfassung 'ePA'

  • eine technisch gut funktionierende (schnell und sicher) sowie gut strukturierte 'ePA' wird zu einer Verbesserung Ihrer Behandlung führen (Qualität, Sicherheit)
  • sowohl Sie als Patient als auch wir als Arztpraxis sind Nutzer der 'ePA'. Sämtlich Fragen zum technischen Umgang mit der 'ePA' sind ausschließlich an die Betreiber, d.h. an Ihre Krankenkasse zu richten
  • für die 'ePA' entstehen für Sie keine direkten Kosten (letztendlich wird die Umsetzung aber durch die Krankenkassen und damit mit IHREN Kassenbeiträgen finanziert - viele Milliarden Euro an Industrie, Institutionen und Behörden, die nicht für IHRE medizinische Betreuung zur Verfügung stehen 
  • bei nichtvorhandener 'ePA' werden Sie uneingeschränkt weiterbehandelt wie bisher
  • ein späteres Anlegen der 'ePA' bzw. Löschen der 'ePA' durch Ihre Krankenkasse ist jederzeit möglich wenn Sie dies wünschen 

Weiteres Vorgehen 

... für Sie:

  • Entscheidung, ob die 'ePA' für Sie existieren soll oder nicht
  • nein:
    • Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse erforderlich
    • uneingeschränkte Weiterbehandlung wie bisher
  • ja: 
    • App installieren und nach Identifikation bei der Krankenkasse freischalten
    • ggf. Teilnutzungen/Inhalten widersprechen
    • ggf. Zugriffsrechte einschränken
    • ggf. eigene Dokumente hochladen/speichern
  •   beim nächsten Praxisbesuch nach der Freischaltung der 'ePA' für alle Praxen, Apotheken, Krankenhäuser Information an die Praxis bezüglich Vorliegen einer 'ePA' und evtl. Zugriffseinschränkungen 

... für die Praxis:

  • keine Informationen zur Handhabung der 'ePA', dies ausschließlich bei Ihrer Krankenkasse
  • die genannten Kriterien (schnell, sicher, gut strukturiert) einer 'ePA' sind ab 2025 nach bisherigen Erfahrungen bei der Digitalisierung vermutlich nicht vorhanden und es besteht die "Angst", dass die derzeitige technische Umsetzung zu erheblichen Störungen der Sprechstunde und des Praxisablaufes führt durch erheblichen zeitlichen Mehraufwand beim Zugriff auf die 'ePA' - wie lang die Testphase und dann Änderungs-/Fehlerbehebungsphase dauert ist unklar. Wie störanfällig bzw. gut nutzbar die 'ePA' danach ist bleibt abzuwarten
  • keine prinzipielle Widerspruchsempfehlung  (wie zB vom MEDI Verbund Baden Württemberg e.V.)
  • sobald die Praxis Zugriff auf die 'ePA' hat müssen wir von Ihnen erfragen
    • ob eine 'ePA' vorliegt und
    • ob Sie Zugriffseinschränkungen festgelegt haben
  • wenn eine 'ePA' vorliegt
    • müssen wir immer nach möglichen, die aktuelle Behandlung betreffenden Informationen suchen
    • müssen wir Sie über jede Speicherung von Inhalten informieren 
  • bei technisch eingeschränktem/verzögertem Zugriff auf die 'ePA' sind (evtl. erhebliche) zeitliche Verzögerungen im Sprechstundenbetrieb wahrscheinlich nicht zu vermeiden - wir bitten um Ihr Verständnis! 
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